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C0-Kennzeichnung (bis 250g)

Die C0-Kennzeichnung bezeichnet eine spezifische Kategorie von Drohnen gemäß der europäischen Gesetzgebung, die für unbemannte Luftfahrzeuge mit einer maximalen Abflugmasse von bis zu 250 Gramm gilt. Die maximale Abflugmasse, oft mit der Abkürzung MTOM aus dem Englischen „Maximum Take-Off Mass“ (maximale Abflugmasse) bezeichnet, umfasst nicht nur die Drohne selbst, sondern auch die Batterie und jegliche weitere Ausrüstung, wie zum Beispiel eine Kamera. Für Drohnen dieser Klasse gilt, dass ihr Betrieb in die sogenannte „offene“ Kategorie A1 fällt, die die mildesten Regeln aufweist. Ein Pilot mit einer solchen Drohne darf auch über unbeteiligten Personen fliegen, jedoch ist das Überfliegen von Menschenansammlungen verboten. Für das Steuern einer C0-Drohne ist kein Pilotenführerschein erforderlich, der Pilot muss jedoch mit der Gebrauchsanweisung des Herstellers vertraut sein. Wenn die Drohne mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten aufzeichnen kann, ist eine Registrierung des Drohnenbetreibers, nicht des Geräts selbst, erforderlich. Die Drohne muss zudem konstruktiv sicher sein, darf keine scharfen Kanten aufweisen und ihre Höchstgeschwindigkeit ist auf 19 m/s begrenzt.

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