Die Kategorie A1 (Offen) ist Teil der „Offenen“ Betriebskategorie, die Drohnenflüge mit geringem Risiko für die Umgebung abdeckt. Diese Unterkategorie ist für die leichtesten Drohnen bestimmt, insbesondere für solche mit einem C0-Klassifizierungs-Zertifizierungslabel mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm oder C1 mit bis zu 900 Gramm. Dazu gehören auch privat hergestellte Drohnen oder ältere Modelle ohne Label mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm. Die Hauptregel für A1 ist, dass der Pilot über einzelne, unbeteiligte Personen fliegen darf, d.h. Menschen, die nicht am Drohnenbetrieb beteiligt sind, aber nicht über Menschenansammlungen fliegen darf. Für das Fliegen von Drohnen unter 250 Gramm ist es notwendig, sich mit dem Handbuch vertraut zu machen, und wenn die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor besitzt, der persönliche Daten erfassen kann, ist eine Registrierung als Betreiber erforderlich. Für Drohnen der Klasse C1 (250–900 g) ist zusätzlich die Absolvierung eines Online-Kurses und das Bestehen einer Prüfung zum Erwerb eines Kompetenznachweises obligatorisch.