Die offene Betriebskategorie, als „Open“ bezeichnet, ist eine grundlegende Kategorie für Drohnenflüge, die durch europäische Gesetzgebung festgelegt ist. Sie umfasst Flüge, die ein geringes Risiko für unbeteiligte Personen und Eigentum am Boden darstellen und daher keine vorherige Genehmigung der Zivilluftfahrtbehörde erfordern. Der Pilot muss die Drohne immer in direktem Sichtkontakt halten und darf maximal bis zu einer Höhe von 120 Metern über dem Boden fliegen. Die Kategorie unterteilt sich weiter in drei Unterkategorien (A1, A2, A3), die die Regeln entsprechend dem Gewicht der Drohne und ihrer technischen Zertifizierung genauer festlegen. Diese Unterkategorien legen fest, wie nah an Personen, bewohnten Gebieten oder Gebäuden geflogen werden darf. Für die meisten Flüge in dieser Kategorie ist die Registrierung des Drohnenbetreibers und das Bestehen eines Online-Pilotentests erforderlich.