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Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung Displayschutz Ihrer Wahl

Displayschutz nach Wahl - Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Definition

Die Dienstleistung "Displayschutz"

Die Dienstleistung "Displayschutz" (im Folgenden als "Dienstleistung" bezeichnet) verpflichtet den Verkäufer, die Displayschutzfolie bzw. das Displayschutzglas am Mobiltelefon zu montieren.

"Schutzmittel"

Schutzglas oder Schutzfolie gemäß dem Angebot des Verkäufers in Bezug auf die Art der zu verwendenden Waren. 

Verkäufer

Alza.cz a. s., ID-Nr: 27082440, UID-NR.: CZ27082440, Sitz: Jankovcova 1522/53, Holešovice, 170 00 Prag 7, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag B 8573.

Käufer

eine natürliche oder eine juristische Person, die die vom Verkäufer angebotenen Waren erwirbt bzw. Dienstleistungen in Anspruch nimmt.


II. Kauf von Dienstleistung zusammen mit Waren

  • Der Käufer hat beim Kauf von Waren im E-Shop www.alza.at die Möglichkeit zum Erwerb der Dienstleistung. Pro Artikel kann nur eine Dienstleistung erworben werden.
  • Waren, für die die Dienstleistung erworben werden kann, sind entsprechend gekennzeichnet.
  • Die Dienstleistung kann vor der Abholung der Bestellung ausgewählt werden.
  • Der Preis für die Dienstleistung wird bei der jeweiligen Ware im E-Shop www.alza.at angegeben.
  • Der Käufer hat den Preis für die Dienstleistung gleichzeitig mit dem Kauf der Waren, auf die sich die Dienstleistung bezieht, zu zahlen.
  • Die Dienstleistung wird auf dem Kaufbeleg aufgeführt.


III. Erbringung der Dienstleistung

  • Dem Käufer ist bewusst, dass zur Erbringung der Dienstleistung die gekaufte Ware, auf die sich die Dienstleistung bezieht, ausgepackt werden muss. Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer die Ware zur Erbringung der Dienstleistung auspackt.
  • Dem Käufer ist bewusst, dass die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung Zeit erfordert und dass sich aus diesem Grund der Liefertermin verschieben kann.


IV. Kauf und Erbringung der Dienstleistung in einer Filiale

  • Die Dienstleistung kann auch direkt in einer Filiale des Verkäufers erworben werden (nachdem die Ware geliefert bzw. abgeholt wurde, vorausgesetzt der Displayschutz ist in der Filiale vorrätig).
  • Um die Dienstleistung in der Filiale erbringen zu können, muss der Käufer beim Verkäufer den Displayschutz bereits gekauft haben oder aber in der Filiale erwerben. Die Erbringung der Dienstleistung mit einem nicht beim Verkäufer erworbenen Displayschutz ist nicht möglich.


V. Lebenslange Garantie

  • Für die Dienstleistung gewährt der Verkäufer eine lebenslange Garantie. Diese besteht darin, dass der Käufer Anspruch auf Ersatz des aufgebrachten Displayschutzes hat, falls sich dieser ablöst - vorausgesetzt das Ablösen wurde nicht durch den Käufer verursacht, sondern das Ablösen ist durch einen Herstellungsfehler des Displayschutzes verursacht.
  • Die lebenslange Garantie gilt nur für das erstmalige Aufbringen des Displayschutzes, sie erlischt bei mechanischen Beschädigungen.


VI. Reklamation

  • Bei Reklamationen im Zusammenhang mit der Dienstleistung hat der Käufer dem Verkäufer eine Fotodokumentation vorzulegen, die beweist, dass die Dienstleistung vom Verkäufer nicht ordnungsgemäß erbracht wurde. Die Reklamation wird dann durch den Verkäufer geprüft und, falls sie akzeptiert wird, erfolgt ein Austausch des Displayschutzes oder der Käufer erhält eine Gutschrift.
  • Wird nach erfolgreicher Reklamation der Displayschutz ausgetauscht, so gilt die lebenslange Garantie für den neuen Displayschutz.


VII. Zeitpunkt der Leistungserbringung und Beendigung der Leistung

  • Die Dienstleistung wird zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware mit dem Displayschutz an den Käufer erbracht. Der Käufer/Verbraucher verpflichtet den Verkäufer, die Dienstleistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu erbringen. Insofern nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er keinen Anspruch auf Erstattung des Preises für die Dienstleistung hat, wenn er das Widerrufsrecht nach Lieferung der Ware ausübt. Die Dienstleistung ist damit erbracht.
  • Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Dienstleistung innerhalb der angegebenen Frist zu erbringen, verpflichtet er sich, dem Käufer eine Gutschrift über den Preis der Dienstleistung in voller Höhe auszustellen.


Prag am 28. 4. 2022


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