Anmeldung zur elektronischen Umsatzaufzeichnung, bei der die Finanzverwaltung Ihnen die Zugangsdaten zum Server, wohin Sie die Informationen über die Verkäufe senden sollen, zuteilt. Die Zugangsdaten müssen persönlich oder online bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Erst danach können die ersten Einnahmen angenommen werden.